Unsere Schülerinnen und Schüler

Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, bei denen im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt wurde, dass diese Schulart ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden kann. Wichtige Kriterien sind in diesem Zusammenhang z.B. die kleinen Klassen, die intensive persönliche Zuwendung, die personelle Doppelbesetzung der Klassen, der überschaubare Rahmen, die ganztägige und schwerpunktmäßig lebenspraktische Förderung. Das sonderpädagogische Gutachten wird von Förderschullehrerinnen und –lehrern nach Rücksprache mit den Eltern, der abgebenden Einrichtung sowie eventuellen Therapeuten und/oder Ärzten bzw. sonstigen Einrichtungen erstellt.

Grundsätzlich können unsere Schülerinnen und Schüler auch an bestimmten Grundschulen oder Realschulen plus  unterrichtet werden (vor Ort in der integrativen Schwerpunktschule Bitburg-Süd oder in der Otto-Hahn-Realschule plus). Eltern können wählen, welche Schulart sie für ihr Kind wünschen, eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule. Die Zuweisung zu einer bestimmten Schule erfolgt durch die Schulbehörde (ADD Trier).

Anmeldung/Zurückstellung/Einschulung

Die Anmeldung von Schulneulingen erfolgt im September des Vorjahres nach Terminvereinbarung über unser Sekretariat. Eltern können ihr Kind auch an der zuständigen Grundschule unter Hinweis auf die vermutete Behinderung anmelden. Die Grundschulen leiten die entsprechenden Informationen an die zuständigen Förderschulen weiter. Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die Gutachtenerstellung, um den genauen Förderbedarf eines Kindes festzustellen. Gerne können Eltern in diesem Zusammenhang die Gelegenheit nutzen, sich über unsere Arbeit durch einen Unterrichtsbesuch in einer Eingangsklasse zu informieren.

Zurückstellungen vom Schulbesuch sind laut Schulgesetz in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Hintergrund ist der Anspruch, dass Schulen sich auf die Lernbedürfnisse der Schulanfänger einstellen und sie dort „abholen“ müssen, wo sie sich zum Zeitpunkt der Einschulung befinden. Wir befürworten, dass Kinder mit Beeinträchtigungen wie alle anderen behandelt und regulär eingeschult werden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sie zu lange in einem kleinkindhaften Entwicklungsstand verbleiben. Es müssen keine bestimmten Voraussetzungen gegeben sein, um in unsere Schule eingeschult zu werden, weder in Bezug auf Sauberkeit, Konzentration und Ausdauer noch hinsichtlich Sprachentwicklung.

Die Einschulung in eine Förderschule erfolgt zunächst für ein halbes Jahr auf Probe. Während dieser Zeit soll festgestellt werden, ob die gewählte Schule der richtige Förderort für das Kind ist. Dann erst wird nach Anhörung der Eltern von der Klassenkonferenz die endgültige Einschulung oder eventuell eine Umschulung empfohlen. Aber auch später wird es noch jederzeit möglich sein, eine Umschulung ins Auge zu fassen, wenn zu erwarten ist, dass ein Schüler oder eine Schülerin an einer anderen Schule besser gefördert werden kann.

Umschulung
Eine mögliche Umschulung an eine andere Schulart kann von den Eltern beantragt oder von der Schule den Eltern vorgeschlagen werden. Ebenso können Schülerinnen und Schüler anderer Förderschulen oder der integrativen Schwerpunktschule zur Umschulung an unsere Schule gemeldet werden. Anschließend folgen dieselben Schritte wie bei einer Einschulung: Es muss ein erneutes Gutachten angefertigt werden; auch die Umschulung erfolgt zunächst auf Probe für ein halbes Jahr.

Schulbesuchsverlängerung
Normalerweise besuchen unsere Schülerinnen und Schüler zwölf Jahre unsere Schule. Dabei absolvieren sie in den letzten drei Jahren ihre Berufsschulpflicht in der Werkstufe. In Ausnahmefällen kann der Schulbesuch um ein weiteres Jahr verlängert werden.        Dies ist möglich, wenn die Schulpflicht z.B. aufgrund verspäteter Einschulung oder sehr langer Unterbrechungen nicht vollständig abgeleistet wurde.

Grundsätzlich kann der Schulbesuch nur verlängert werden, wenn in dem zusätzlichen Schuljahr deutliche Lernfortschritte zu erwarten sind, die den Übergang in die Berufstätigkeit und das nachschulische bzw. Erwachsenenleben erheblich erleichtern würden. Die Schwere eine Behinderung reicht als alleiniger Grund für eine Verlängerung nicht aus.

Der Antrag auf Schulbesuchsverlängerung ist spätestens im Dezember des Vorjahres schriftlich formlos an die Schulleitung zu richten. Die Entscheidung über die Schulbesuchsverlängerung erfolgt durch die Schulbehörde nach Rücksprache mit der der Schulleitung.